Die Ortschaft Binsheim und seine Geschichte

Aus dem Dunkel der Geschichte tauchte zuerst der Ortsteil Woltershof auf, damals Lendinghem oder Linecheym genannt. Im neunten Jahrhundert übergaben die Karolinger der Abtei Werden a.d.Ruhr größere Ländereien und Güter. In dieser Schenkung wird auch eine halbe Huf zu Lendinghem aufgeführt. Um 1000 n.Chr. wird Binsheim schon erwähnt. Es ist eine alte Siedlung, die wahrscheinlich in die fränkische Zeit zurückgreift, also in die Zeit von 400 bis 800 n.Chr. Bis 400 n. Chr. standen die Römer am Rhein und etwa 400 Jahre hat die Besatzungszeit gedauert. Das war die erste und längste Besatzungszeit, die der Niederrhein gesehen hat.

Das im Dorf ansässig gewesene Geschlecht der  Edelherren von Binsheim bestätigen in frühen Urkunden die Entstehungsgeschichte der Ortschaft.

1093 wird schon der Edelfreier Ernost (Ernst) de Bensheim als Zeuge bei einem echten Thing (Gerichts- und Volksversammlung) erwähnt, das Graf Bernd zu Mühlheim an der Ruhr abhielt.

1227 bezeugte Erzbischof Heinrich I von Köln, dass der Edelmann Eraltdus de Bensheim seine Ministerialien , die Frau Gertrudes mit ihrer Nachkommenschaft aus der Hörigkeit entlassen und sie ihrem Wunsch gemäß der hlg. Jungfrau in der Kamper Kirche rechtlich und feierlich als Wachszinsige übergeben hat.

1243 besagt eine Urkunde, dass der Graf Walram von Limburg und Rütger von Bensheim große Wohltäter de Kosters Himmelweg in Düssern gewesen seien.

1245 kaufte  Kamp das Gut Loh ( Lohmannshof ) von den Gebrüdern Heinrich und Adam Krato, Ritter in Bensheim, nebst deren Mutter Helwyggis, welche dasselbe vom Graf Otto vonn Geldern als Lehen besaß, für fie Summe von 62 Mark.

1263 wird Hermanus de Bensheim als Erbpächter erwähnt. Probst Wicbold zu St. Mauritz vor der Stadt Münster, bekundet den Verkauf von 3,5 Morgen Ackerland von dem zum Stift St. Mauritz gehörenden Hof in Bensheim, genannt Kirchhof.

In dieser und in einer Urkunden aus dem Jahre 1262 werden erstmalig Höfe in Binsheim genannt, an der die Entstehungsgeschichte des Dorfes weiter verfolgt werden kann.

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